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   VGH Bayern, 01.12.2003 - 24 B 03.833   

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https://dejure.org/2003,24807
VGH Bayern, 01.12.2003 - 24 B 03.833 (https://dejure.org/2003,24807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2003 - 24 B 03.833 (https://dejure.org/2003,24807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 24 B 03.833 (https://dejure.org/2003,24807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Entstehung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG); Voraussetzungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung einer befristeten und von Anfang an fehlerhaften Aufenthaltsgenehmigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 542
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

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  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 12.00

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Mindestbeitrags in Höhe von drei Zehnteln des

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  • VG München, 19.05.2015 - M 4 K 14.3441

    Abgewiesene Klage einer sierra-leonischen Staatsangehörigen

    Allerdings besteht dieser Anspruch nach Sinn und Zweck nur dann, wenn zumindest zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung der Aufenthaltstitel der Eltern, vom dem die Aufenthaltserlaubnis abgeleitet wird, noch gültig ist (Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 2008, A1 § 33 Rn. 4; ders., Asyl- und Ausländerrecht, 3. Aufl. 2014, Rn. 821; BayVGH, U. v. 1.12.2003 - 24 B 03.833 - BayVBl. 2004, 374, juris Rn. 11; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 Nr. 33.0: "Für den Fall, dass der Wegfall der Aufenthaltserlaubnis eines Elternteils, oder im Fall des Satzes 2 beider Elternteile, unmittelbar bevorsteht, kann die von Amts wegen vorgesehene Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate nach der Geburt ausgesetzt werden"; a.A. Oberhäuser, in: Hofmann/Hoffmann, HK-AuslR, 2008, § 33 Rn. 5).

    Zudem würde es auf einen bloßen, der Rechtssicherheit sogar abträglichen (vgl. BayVGH, U. v. 1.12.2003 - 24 B 03.833 - BayVBl. 2004, 374, juris Rn. 11) Formalismus hinauslaufen, dem Kind ein Aufenthaltsrecht zu erteilen, wenn offensichtlich ist, dass die Bezugsperson über kein gesichertes, insbesondere weil in Kürze ungültig werdendes, Aufenthaltsrecht verfügt.

  • VG München, 30.06.2011 - M 12 K 10.5231

    Aufenthaltserlaubnis; Geburt im Bundesgebiet; Lebensunterhalt; Reisepass;

    Allerdings ist für einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 2 AufenthG erforderlich, dass der Elternteil nicht lediglich formal im Besitz eines Aufenthaltsrechts ist, sondern dass es sich um ein gesichertes, dem materiellen Recht entsprechendes Aufenthaltsrecht handelt, welches sowohl zur Zeit der Geburt als auch zur Zeit der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis des Kindes besteht (BayVGH v. 1.12.2003 - 24 B 03.833 zu § 21 AuslG 1990 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2006 - 18 A 3907/04

    Im Bundesgebiet geborenes Kind Aufenthaltserlaubnis Kind Geburt Bundesgebiet

    vgl. BayVGH, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 24 B 03.833 -, InfAuslR 2004, 242; Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattkommentar, § 33 AufenthG Rn. 2; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, § 33 AufenthG Rn. 3; Sennekamp, HTK-AuslR / § 33 AufenthG 12/2005 Nr. 3 sowie auch Nr. 33.2 und 33.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG.
  • VG München, 20.08.2009 - M 10 K 09.112

    Kindernachzug; Aufenthaltserlaubnis der Eltern

    Daher ist § 33 S. 2 AufenthG einschränkend so auszulegen, dass zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis der Aufenthaltstitel der Eltern noch gültig sein muss (BayVGH, Urteil v. 01.12.2003, Az.: 24 B 03.833, juris-Dok. Rn. 11 f. = BayVBl. 2004, 374).
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